Wer das Morgen nicht bedenkt,
wird Kummer haben,
bevor das Heute zu Ende geht.
Konfuzius
Wer ein selbstbestimmtes Leben führt, lässt auch beim Abschied aus dieser Welt nicht andere über sich entscheiden. Viele Menschen regeln nicht nur ihre Erbangelegenheiten, sondern auch die Art und Weise ihrer Bestattung. In einem Bestattungsvorsorgevertrag können Sie zum Beispiel festlegen, wie Ihr Sarg aussehen soll, welche Kleidung Sie tragen möchten – und wo und auf welche Weise die Trauerfeier stattfinden soll. Änderungen können jederzeit vom Vorsorgenehmer vorgenommen werden.
Für viele Menschen ist es ein beruhigendes Gefühl zu wissen, im Fall des eigenen Todes keine finanzielle Belastung für die Hinterbliebenen zu verursachen. Deshalb erstellen wir Ihnen - zusammen mit dem Vorsorgevertrag - eine Kostenabschätzung. Um die Finanzierung der Bestattungskosten und Grabpflege abzusichern, können Sie ein Treuhandkonto einrichten oder in eine Sterbegeldversicherung einzahlen.
Sprechen wir über Ihre Bestattungsvorsorge – unverbindlich und kostenlos.
Zur Finanzierung der Bestattungskosten könnten Sie eine bestimmte Summe auf einem Konto zurücklegen. Das Geld wäre aber zum Beispiel im Fall der Pflegebedürftigkeit nicht geschützt, weil es für die Pflegekosten eingesetzt werden könnte. Daher raten wir zu einem Treuhandkonto, auf das der Staat nicht einfach zugreifen kann.
Die Alternative ist der Abschluss einer Sterbegeldversicherung, in die Sie einen einmaligen Betrag einzahlen oder eine Rücklage anhand monatlicher Raten bilden. Im persönlichen Gespräch berücksichtigen wir Ihren finanziellen Spielraum und erklären Ihnen leicht verständlich, welche Vorsorge am besten zu Ihnen passt.
Unser Kooperationspartner:
HILFE in der NOT – Der Beerdigungsverein Kellinghusen
Telefon: 04822 2660
www.sterbekasse-kellinghusen.de